Berlin Luftaufnahme Regierungsviertel — Vonovia-Vergesellschaftungsdebatte
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Was will die Linke in Berlin? Der Vonovia-Vergesellschaftungsplan erklärt

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Heute, am 20. September 2026, wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus — und ein Thema hat den Wahlkampf dominiert wie kaum ein anderes: die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Die Linke macht daraus ihren zentralen Programmpunkt. Was steckt dahinter, was würde es bedeuten, und wie realistisch ist es wirklich?

Warum Wohnen in Berlin so aufgeladen ist

Die Wurzel liegt im Bankenskandal der Nullerjahre. Nachdem das Land Berlin durch die Landesbank in eine tiefe Finanzkrise geraten war, verkaufte Finanzsenator Thilo Sarrazin 2004 die landeseigene Wohnungsgesellschaft GSW mit rund 67.000 Wohnungen für 400 Millionen Euro an ein Konsortium internationaler Fondsgesellschaften, darunter Goldman Sachs. 1990 waren noch rund 482.000 Wohnungen in kommunalem Besitz, 2005 nur noch etwa 270.000 (Berliner MieterGemeinschaft). Genau diese Wohnungen landeten über mehrere Weiterverkäufe häufig bei den Konzernen, die heute im Zentrum der Debatte stehen.

Der Ursprung: Volksentscheid 2021

Am 26. September 2021 stimmten 57,6 % (1.035.950 Stimmen) gegen 39,8 % (715.698 Stimmen) für die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" (Wikipedia). Seither will Die Linke dieses Ergebnis umsetzen — bislang ohne Erfolg.

Der aktuelle Gesetzentwurf

Weil der Senat nicht handelte, legte die Initiative im September 2025 einen eigenen Entwurf vor, erarbeitet mit einer Berliner Kanzlei und einem wissenschaftlichen Beirat: Vergesellschaftung von Unternehmen mit über 3.000 Wohnungen, betroffen wären rund 220.000 Wohnungen. Entschädigung: nur 40 bis 60 % des Verkehrswerts, ausgezahlt über 100-jährige Anleihen mit 3,5 % Jahreszins (Verfassungsblog).

Wer betroffen wäre: Vonovia

Laut eigenem Quartalsbericht Q1/2026 besitzt Vonovia (inklusive Deutsche Wohnen) rund 138.245 Wohnungen in Berlin, Marktwert 23,24 Milliarden Euro, Durchschnittsmiete 8,23 €/m², Leerstand nur 0,8 % (Vonovia-Quartalsbericht).

Artikel 15, nicht Artikel 14 — und ein Rahmengesetz ohne echte Wirkung

Es geht nicht um klassische Enteignung einzelner Vermögenswerte (Art. 14 GG), sondern um Vergesellschaftung ganzer Wirtschaftszweige gegen Entschädigung (Art. 15 GG) — praktisch nie angewendet seit 1949. Im März 2026 verabschiedeten CDU und SPD ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das selbst noch keine Enteignung ermöglicht, erst 2028 in Kraft tritt, und dem eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht vorausgehen soll (Haufe).

Der Streitpunkt Kosten

Der Senat schätzt die Entschädigung auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro. Die Initiative selbst kommt auf nur 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro — ein Unterschied um mehr als das Vierfache, der direkt aus der Frage folgt, wie Verkehrswert und Entschädigungsabschlag rechtlich zu bemessen sind (BerlinEcho).

Eine vom Senat 2023 eingesetzte Expertenkommission hält Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nach Artikel 15 für grundsätzlich möglich und verfassungskonform. Eine Verwaltungsstellungnahme vom Februar 2026 beschreibt Artikel 15 dagegen als "praktisch unerprobtes Instrument" ohne nennenswerte Rechtsprechung (Sachwert-Magazin). Beides schließt sich nicht aus — "grundsätzlich möglich" ist etwas anderes als "rechtssicher umsetzbar".

Fazit

Die Linke und die Grünen wollen den Volksentscheid von 2021 endlich umsetzen, CDU und Wirtschaft lehnen ab. Aber selbst ein Wahlsieg der Befürworter führt nicht automatisch zur Enteignung: Das Rahmengesetz ist nur ein erster Schritt, tritt frühestens 2028 in Kraft, und ob die Entschädigung von 40 bis 60 % vor Gericht Bestand hätte, ist die teuerste offene Frage der ganzen Debatte. Ein weiterer Volksentscheid über das eigentliche Gesetz wäre frühestens 2027 zu erwarten — zwischen dem Votum von 2021 und einer tatsächlichen Umsetzung lägen damit im günstigsten Fall über sechs Jahre.

Häufige Fragen

Was hat der Volksentscheid 2021 beschlossen?

57,6 % stimmten für die Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen.

Was sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor?

220.000 betroffene Wohnungen, Entschädigung bei 40-60 % des Verkehrswerts über 100-jährige Anleihen.

Wie viele Wohnungen besitzt Vonovia in Berlin?

Rund 138.245, Marktwert 23,24 Mrd. €.

Ermöglicht das März-2026-Gesetz schon Enteignungen?

Nein, nur Rahmenbedingungen, tritt erst 2028 in Kraft.

Wie unterscheiden sich die Kostenschätzungen?

Senat: 28,8-36 Mrd. €. Initiative: nur 7,3-13,7 Mrd. €.

SC
Stephan M. Czaja Herausgeber & Gründer

Stephan M. Czaja ist Online-Unternehmer mit über 20 Jahren Erfahrung im Aufbau datengetriebener Webportale. Er verantwortet Strategie, Infrastruktur und die redaktionelle Linie von Bundestagwahlumfrage.de und steht für die inhaltliche Qualität und Unabhängigkeit des Portals.

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