170.667 Haftbefehle: Warum Gesuchte trotzdem Grundsicherung bekommen
Eine Zahl kursiert gerade durch die deutsche Debatte, und sie ist bereits veraltet: rund 100.000 Menschen mit offenem Haftbefehl, die angeblich gleichzeitig Grundsicherung beziehen. Die tatsächliche Zahl, Stand 1. Juli 2026: 170.667 offene Haftbefehle im polizeilichen Fahndungssystem INPOL-Z, verteilt auf 148.311 gesucht Personen (ad-hoc-news).
Kurz zur Begrifflichkeit
Was bis vor Kurzem noch Bürgergeld hieß, heißt seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld — nach einer vom Bundestag am 5. März 2026 mit 321 zu 268 Stimmen beschlossenen Reform mit verschärften Regeln bei Vermögen und Sanktionen (Bundesregierung). Dieselbe Leistung, neuer Name.
Warum das rechtlich überhaupt möglich ist
Ein Haftbefehl beendet den Leistungsanspruch nicht automatisch. Entscheidend ist rechtlich nur: Ist die Person für ihr Jobcenter erreichbar? Der eigentliche Grund, warum das so oft unentdeckt bleibt: Es gibt aktuell keinen automatischen Datenabgleich zwischen den Fahndungssystemen der Polizei und den Jobcentern (ZDF). Ein solcher Abgleich wäre datenschutzrechtlich zudem kompliziert — jeder Fall müsste einzeln geprüft und übermittelt werden.
Was die Politik plant
Anfang Juli 2026 einigten sich Union und SPD auf einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch: verpflichtender Datenaustausch zwischen Jobcentern, Sozialämtern, Finanzämtern, Bauämtern, Polizei, Meldeämtern sowie Kranken- und Pflegekassen, plus expliziter Leistungsausschluss für per Haftbefehl Gesuchte (Euronews). Zusätzlich sollen Meldeämter künftig direkten Zugriff auf europäische Fahndungsdatenbanken bekommen, um gestohlene Ausweisdokumente leichter zu erkennen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) steht unter Druck: Ein versprochener Aktionsplan mit Umsetzungsschritten wurde bislang nicht vorgelegt, CDU-Politiker Christian Krings kritisiert die Verzögerung öffentlich. Ziel ist inzwischen eine gesetzliche Regelung bis Ende 2026 — real wirksam dürfte sie damit frühestens 2027 werden (buerger-geld.org).
Am auffälligsten: In einer offiziellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestags-Drucksache 21/925, 17. Juli 2025) erklärte die Bundesregierung wörtlich: "Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor." Auf die Frage nach den rechtlichen und technischen Möglichkeiten eines automatisierten Datenabgleichs zwischen Polizei und Jobcentern antwortete sie ebenso klar: "Ein automatisierter Abgleich polizeilicher Daten mit Daten der Sozialbehörden ist derzeit nicht vorgesehen." Zum damaligen Stichtag (1. Juli 2025) waren es noch 147.995 offene Haftbefehle, 87 % der gesuchten Personen nichtdeutsche Staatsangehörige — die Zahlen sind also seither weiter gestiegen.
Die Debatte läuft damit mit einer echten Zahl (170.667 Haftbefehle) — aber ohne die eigentlich entscheidende zweite Zahl zum tatsächlichen Ausmaß der Überschneidung mit Leistungsbezug.
Fazit
Das Grundproblem ist rechtlich und technisch, nicht ideologisch — fehlender Datenabgleich zwischen traditionell getrennten Behörden. Wer für sein Jobcenter erreichbar bleibt, erfüllt formal die Voraussetzung für den Leistungsanspruch; das Bild einer heimlich untergetauchten Person, die gleichzeitig kassiert, trifft auf die meisten Fälle nicht zu. Die Union macht politischen Druck, während die SPD-geführte Ministerin verzögert — ohne dass belastbare Zahlen zum tatsächlichen Ausmaß vorliegen.
Häufige Fragen
170.667 (Stand 1.7.2026), verteilt auf 148.311 gesuchte Personen.
Kein automatischer Datenabgleich zwischen Polizei und Jobcentern; entscheidend ist nur die Erreichbarkeit.
Verpflichtenden Datenaustausch zwischen mehreren Behörden plus Leistungsausschluss für Gesuchte.
Ziel Ende 2026, real wirksam eher 2027.
Nein, die Bundesregierung selbst hat dazu keine Daten.


